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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Howag Kabel AG

1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Howag Kabel AG (nachfolgend „HOKA“ genannt) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen HOKA und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Diese AGB gehen in jedem Fall auch allfälligen, anderslautenden Bedingungen vor, die vom Kunden übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden.

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte
Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemässer Selbstbelieferung. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder schriftlich (z.B. per Brief, Fax) erfolgen. Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch den Versand der Ware zu Stande.

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung seitens der HOKA massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte der Unterlieferanten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder –annullierungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit HOKA. Kosten, die der HOKA bereits entstanden sind, werden dem Kunden belastet.

Verschiebt der Kunde seinen gewünschten Liefertermin zu einem späteren Zeitpunkt und HOKA hat bereits Material eingekauft, so ist HOKA berechtigt, die bis zum gewünschten Liefertermin erbrachte Leistung sowie Material zu verrechnen.

Kontrakte müssen innerhalb der abgemachten Vertragsdauer vollständig abgerufen werden. Nach dem Ablauf der Frist steht uns das Recht zu, die Ware auszuliefern und zu fakturieren.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der HOKA verstehen sich ab Werk, in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt/Versicherung. Die Zahlung ist an das Domizil der HOKA zu leisten. Der Käufer verzichtet auf die Verrechnung mit Gegenforderungen.

Die Zahlung hat innert 30 Tagen ab Fakturadatum zu erfolgen. Bei einmaligen Projektaufträgen > CHF 30’000.- ist 1/3 des Betrages im Voraus zu bezahlen oder es muss seitens des Kunden eine Bankgarantie beigebracht werden.

Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ist auf den geschuldeten Beträgen ohne weitere Mahnung ein Zins von 5%p.a. zuzüglich Mahnkosten geschuldet. Nichtabnahme der Ware bewirkt keinen Aufschub des Zahlungstermins.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HOKA ohne weitere Information berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. HOKA kann in diesem Falle auf zukünftige Vorauszahlung bestehen und vereinbarte Zahlungsbedingungen werden hinfällig.

Der Mindestbestellwert beträgt CHF/EUR 100.00 pro Auftrag.

4. Lieferfristen
Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Kunden soweit wie möglich entgegenzukommen; die angegebenen Lieferfristen sind aber unverbindlich. Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind daher für den Abnehmer ausgeschlossen. Können die bestellten Waren infolge unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht geliefert werden, erwachsen dem Kunden dadurch keinerlei Ansprüche. HOKA kommt auch für keinerlei Folgeschäden auf.

5. Eigentumsvorbehalt
Die von HOKA gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde räumt uns das Recht ein, einen allfälligen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

6. Beigestellte Produkte
Für beigestellte Produkte lehnen wir jede Haftung ab.

7. Zeichnungen und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Know-how und Kostenvoranschlägen behalten wir das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Sollte unser Angebot nicht zur Auftragserteilung führen, sind die Unterlagen auf erstes Verlangen zurückzugeben.

8. Toleranzen
Bei Toleranzen gelten folgende Reihenfolgen

  1. Zeichnung Kunde
  2. IPC/WHMA-A-620 (Bei Spiralkabel gelten die Allgemeintoleranzen gemäss Homepage)

Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu plus oder minus 10% der vereinbarten Menge gelten im Bereich Kabelhandel als akzeptiert. Dem Kunden wird die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt und dieser ist verpflichtet, diese abzunehmen. Die gleichen Grundsätze gelten bei Unter- oder Überlängen.

9. Gewährleistung, Haftung, Garantie und Rücksendungen
Für Mängel der Lieferung, zu denen mit Ausnahme der Toleranzen gemäss vorangegangener Ziffer 8 auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke ausgebessert oder ersetzt werden. Dies gilt nur, wenn die Beanstandung seitens des Kunden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Auslieferung der Ware erfolgt. Jegliche weitere Haftung der HOKA bzw. jeder weitere Anspruch des Kunden auf Gewährleistung, insbesondere jeder Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschadens ist wegbedungen. Mängel, die der Kunde ohne vorherige Absprache mit HOKA selber behebt, werden nicht vergütet. HOKA entscheidet, ob ein Mangel selber behoben wird oder der Kunde dies bei einem Dritten veranlassen kann.

Der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch gegenüber der HOKA gilt 12 Monate ab Liefer- oder Inbetriebnahme Datum. Für Fremdprodukte gelten die Garantie- bzw. Gewährleistungsbestimmungen der Zulieferer. Die Garantie bzw. der Gewährleistungsanspruch ist nur gültig, wenn der Kunde die HOKA unverzüglich schriftlich vom Mangel unterrichtet und den Nachweis für dessen Bestehen erbringt.

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Die Rücknahme einer Lieferung bedeutet aber in keinem Fall eine Anerkennung eines Mangels. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Kunden. Auch die Gefahr des zufälligen Unterganges.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschliesslich 5606 Dintikon AG. Es gilt materielles schweizerisches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

AGB – Dintikon, 31.01.2020